Pflegehilfsmittel

Was versteht man darunter?

Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Unterstützungsprodukte, die den Alltag von pflegebedürftigen Personen und ihren pflegenden Angehörigen erheblich erleichtern. Diese Produkte sind speziell darauf ausgelegt, die Pflege im häuslichen Umfeld zu verbessern und zu sichern.

Unter Pflegehilfsmitteln versteht man eine Breite Palette von Produkten, die sich in zwei Hauptkategorien unterteilen lassen: technische Hilfsmittel und zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel.

Technische Hilfsmittel umfassen unter anderem:

  • Pflegebetten: Verstellbare Betten, die den Komfort und die Mobilität des Pflegebedürftigen erhöhen.
  • Rollstühle und Gehhilfen: Mobilitätshilfen, die das Fortbewegen erleichtern.
  • Hebe- und Umsetzhilfen: Geräte, die den Transfer von Personen sicherer und einfacher gestalten.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind beispielsweise:

  • Einmalhandschuhe
    Sie schützen vor Infektionen und ermöglichen eine hygienische Durchführung der Pflegetätigkeiten.
  • Bettschutzeinlagen
    Diese Einlagen schützen die Matratze vor Verunreinigungen und helfen dabei, eine saubere und hygienische Schlafumgebung zu gewährleisten.
  • Desinfektionsmittel
    Sie sind unverzichtbar für die Reinigung und Desinfektion von Flächen und Händen, um die Ausbreitung von Keimen zu verhindern.
  • Mundschutz
    Zum Schutz sowohl der Pflegeperson als auch des Pflegebedürftigen vor Infektionen.
  • Schutzschürzen
    Sie bieten zusätzlichen Schutz bei der Durchführung von pflegerischen Tätigkeiten.

Die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln trägt wesentlich zur Erhaltung der Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen bei. Sie ermöglicht eine selbstbestimmtere Lebensführung und entlastet die pflegenden Angehörigen, indem sie pflegerische Aufgaben erleichtert und sicherer gestaltet.

Pflegehilfsmittel werden in der Regel von der Pflegeversicherung übernommen, sofern eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt und die Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden. Dies gewährleistet, dass die notwendigen Produkte ohne finanzielle Belastung für die Betroffenen zur Verfügung stehen.

Unser Ziel ist es, durch die Bereitstellung hochwertiger Pflegehilfsmittel den Pflegealltag so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten – für eine optimale Unterstützung in Ihrer Pflegesituation.

Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die für die häusliche Pflege notwendig sind. Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und stellt sicher, dass Betroffene und ihre pflegenden Angehörigen die notwendige Unterstützung erhalten, um eine angemessene und hygienische Pflege zu gewährleisten.

Voraussetzungen für den Anspruch

Um den gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel geltend machen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Anerkannte Pflegebedürftigkeit
    Die pflegebedürftige Person muss in einen der Pflegegrade 1 bis 5 eingestuft sein.
  • Häusliche Pflege
    Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen, entweder durch Angehörige oder andere Pflegepersonen.

Arten von Pflegehilfsmitteln

Der Anspruch umfasst verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, die in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:

  • Technische Pflegehilfsmittel
    Dazu gehören unter anderem Pflegebetten, Rollstühle, Gehhilfen und Hebe- und Umsetzhilfen.

  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
    Hierzu zählen Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Diese werden regelmäßig benötigt und müssen entsprechend ersetzt werden.

Umfang des Anspruchs

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel steht Pflegebedürftigen ein monatliches Budget von bis zu 40 Euro zur Verfügung. Dieses Budget kann genutzt werden, um die benötigten Produkte zu beschaffen. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegeversicherung.

Beantragung von Pflegehilfsmitteln

Für die Beantragung von Pflegehilfsmitteln benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Wir von LahnMed unterstützen Sie gerne aktiv bei diesem Prozess. Gemeinsam stellen wir sicher, dass alle notwendigen Schritte eingeleitet werden, und begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess bei Ihrer Pflegekasse.

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